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Erstes Gesetz zur aktiven Sterbehilfe

von Daniel Vogel
www.eco-compass.com – Wirtschaft · Medien · Politik


Mittweida, April 2001

 

Im Sommer 2001 wird in den Niederlanden das Gesetz über die aktive Sterbehilfe in Kraft treten. Das Echo, so hieß es in fast allen Medien, sei geteilt. Besonders deutsche Politiker übten schwere Kritik an der Legalisierung der Sterbehilfe. Die Mehrheit der Bürger – in den Niederlanden rund 85 % - stehen dem neuen Gesetz allerdings positiv gegenüber. In Deutschland differieren die Meinungen nach einer Umfrage des Instituts für Demoskopie in Allensbach zwischen Ost (80 % Zustimmung/ 6 % Ablehnung) und West (64 %/ 19 %).
Holland ist somit das erste Land weltweit, indem ein solches Gesetz existiert. Bereits seit 1993 waren die niederländischen Behörden ?kulant? mit Euthanasie-Fällen umgegangen – sie wurden, trotz gesetzlichem Verbot, meist durch die Staatsanwaltschaft toleriert.
Die aktive Sterbehilfe bleibt allerdings streng geregelt. Zwei Ärzte müssen unabhängig von einander feststellen, dass der Patient sterbenskrank ist, qualvolle Schmerzen erleidet und tatsächlich eindeutig sterben will. Anschließend wird jeder einzelne Fall von einer Kommission, bestehend aus einem Mediziner, einem Ethiker und einem Juristen, überprüft. Diese Maßnahme dient der Absicherung der Ärzte und zur Vermeidung falscher Einschätzungen. Nach dem neuen Gesetz können bereits Jugendliche ab 16 Jahren aktive Sterbehilfe in Anspruch nehmen – ohne Zustimmung ihrer Eltern.
Auch in Belgien geht ein ähnlicher Gesetzentwurf in die entscheidende Phase. Somit könnten die BENELUX Länder einmal mehr zum liberalen Vorreiter Europas werden. In Deutschland, so verlautete aus Politiker-Kreisen, bleibt aktive Sterbehilfe verboten, lediglich lebensverlängernde Maßnahmen können auch weiterhin verweigert werden.


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